Kompetente Lebenshilfe nach Maß: der Sozialdienst
Eine akute Erkrankung stellt in der Regel einen deutlichen Einschnitt dar. Für die Betroffenen ändert sich das gewohnte Leben auf einen Schlag. Insbesondere ältere Menschen sind durch eine Erkrankung in ihren alltäglichen Tätigkeiten, Bindungen und Strukturen eingeschränkt. Viele Fragen stellen sich: Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter? Müssen weiterführende Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet werden oder sind spezielle Hilfsmittel nötig? Bei all diesen Problemen hilft der Sozialdienst an der Klinik Schwabach gerne weiter. Schon während des Aufenthaltes sorgen wir dafür, dass Patienten nach ihrer Entlassung die adäquate Weiterversorgung und Pflege erhalten und den Alltag so unbeschwert und selbstständig wie möglich gestalten können.
Qualifizierte Fachkräfte
Die qualifizierten Krankenschwestern vom Sozialdienst sind speziell ausgebildete Fachkräfte. Sie arbeiten interdisziplinär mit allen Abteilungen der Klinik zusammen, um für jeden Patienten die optimale Versorgung nach dem stationären Aufenthalt sicherzustellen. Die Arbeit des Sozialdienstes richtet sich nach den Empfehlungen und Qualitätsstandards der Deutschen Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen.
Leistungsportfolio des Sozialdienstes
- Kommt für Sie eine Rehabilitation in Frage, zum Beispiel eine Anschlussheilbehandlung oder eine geriatrische Rehabilitation?
- Wie geht es nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus weiter?
- Benötigen Sie ambulante Hilfe oder medizinische Hilfsmittel wie zum Beispiel einen Rollator?
- Ist für Sie ein Kurzzeitpflege- oder ein Heimplatz nötig?
- Kommt für Sie eine Pflegestufe in Frage? Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und bei der Abwicklung mit Kostenträgern und Krankenkassen
- Worauf ist beim Thema Betreuung und Vormundschaft zu achten?
Persönliche Beratung
Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen oder Fragen haben, vereinbaren Sie einen Termin – am besten telefonisch, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Vertraulichkeit der Gespräche ist selbstverständlich. Es besteht Schweigepflicht. Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie gerne auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Sie werden umgehend zurückgerufen.
Gesetzliche Grundlage
Die soziale Betreuung und Beratung in Krankenhäusern ist auf Bundesebene nach § § 112 Abs. 2 Nr. 4 und 5 des Sozialgesetzbuches (V) gesetzlich geregelt. Der Sozialdienst ist zum Sozialdatenschutz verpflichtet und unterliegt der gesetzlichen Geheimhaltungs- und Schweigepflicht nach § 203 des Strafgesetzbuches.
Alle Informationen zum Sozialdienst finden Sie auch in unserem Flyer.